Wappen NRW

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  • Ansprechpartner

Herr Simicic

Telefon: (0 21 91) 16-24 68
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E-Mail: denis.simicic@remscheid.de

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Herr Fey

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Telefax: (0 21 91) 16-32 47

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Auskunft aus der Kaufpreissammlung/Allgemeine Preisauskunft

Die Daten der Kaufpreissammlung werden zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.

Für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung liegen die Gebühren nach § 1 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO GV.NRW 2019 S. 966) v. 12.12.2019 i.V. mit den Gebührentarif (VermWertKostT) je Wertermittlungsfall, einschl. bis zu fünfzig mitgeteilter Vergleichswerte über bebaute und unbebaute Grundstücke bei 140,- € zuzüglich 10,- € für jeden weiteren mitgeteilten Vergleichswert.

Private Antragsteller können anonymisierte Auskünfte (allgemeine Preisauskunft) erhalten.

Für eine allgemeine Preisauskunft liegen die Gebühren nach § 1 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW, GV.NRW 2019 S.966) v. 12.12.2019 i.V. mit den Gebührentarif (VermWertKostT) je Antrag bei einer Zeitgebühr in Höhe von 23,- € je angefangener Arbeitsviertelstunde.