Lärm­schutz Förder­programm

Lärmschutz

Förder­programm passiver Lärm­schutz

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Remscheid weist an den Hauptverkehrsstraßen Lärmschwerpunkte aus. In Ergänzung zu den vorgesehenen Minderungsmaßnahmen bietet das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für den Einbau von Schallschutzfenstern an den Lärmschwerpunkten.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Remscheid sieht bereits in der am 30.06.2016 vom Rat beschlossenen Fassung an bestimmten Hauptverkehrsstraßen verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigendem Lärm vor. Diese umfassen in erster Linie aktive Maßnahmen an der Quelle wie Fahrbahnsanierungen.

Für die Lärmquelle Straßenverkehr reichen diese teilweise nicht aus oder können nicht kurzfristig umgesetzt werden. Um den Anwohnern Gesundheitsschutz vor Lärm zu ermöglichen, stellt die Stadt Remscheid eine Förderung von passivem Schallschutz am Gebäude zur Verfügung. Das Förderprogramm läuft seit dem 1. Januar 2017 und wurde mit Ratsbeschluss vom 24.09.2020 für die Jahre 2021 und 2022 verlängert. Es gilt, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Darstellung im Geoportal gibt einen ersten Überblick, ob für ein Gebäude ein Förderanspruch bestehen könnte. Ob dies entsprechend der Förderrichtlinie tatsächlich der Fall ist, wird durch die Stadt Remscheid im Einzelfall anhand der Fassadenpegel geprüft.

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